Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Animont OG („Vermittler-AGB“)

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1. Was macht Animont?

a. Die Animont OG („Animont“) vermittelt Bergführerverträge, die unmittelbar zustande kommen zwischen

    • einem staatlich geprüften Berg- und Schiführer (in der Folge als „Bergführer“ bezeichnet) einerseits – beim Bergführer kann es sich um Armin FUCHS, Oliver ROHRMOSER oder aber einen anderen Bergführer gemäß der auf www.animont.at abrufbaren Liste handeln – sowie
    • dessen Auftraggeber (in weiterer Folge einfach als „Gast“ bezeichnet) andererseits.

 

b. Animont wird somit nicht selbst Vertragspartei des Bergführervertrages.

c. Animont vermittelt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vermittler-AGB“). Hingegen unterliegt ein durch Animont vermittelter Bergführervertrag nicht diesen Vermittler-AGB, sondern den AGB für den Bergführervertrag, denen der Gast vor Versand einer Buchungsanfrage zustimmen muss („Bergführer-AGB“). Für den Gast sind daher in der Regel zwei Geschäftsbedingungen von Bedeutung, nämlich diese Vermittler-AGB und die Bergführer-AGB.

d. Die Vermittlungstätigkeit von Animont beschränkt sich ausschließlich auf Bergführerverträge, also auf alle von Bergführern typischerweise erbrachten Dienstleistungen wie etwa das Begleiten und Führen auf einer Tour und das Durchführen von Skitouren- und Skihochtourenkursen, Lawinenkursen, Sport- und Alpinkletterkursen, Eiskletterkursen, Hochtourenkursen und ähnlichen Kursen oder Veranstaltungen.

e. Hingegen vermittelt Animont keine Pauschalreisen, keine verbundenen Reiseleistungen, keine Unterbringungsleistungen, keine Beförderungsleistungen und keine anderen touristischen Leistungen.

2. Wie vermittelt Animont Bergführerverträge?

a. Animont stellt auf der Website www.animont.at Informationen über Veranstaltungen (Touren) bereit, welche die Bergführer anbieten. Diese Informationen umfassen insbesondere eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung (Tour) inklusive Schwierigkeitsbewertung und Dauer, eine Aufzählung der Voraussetzungen und nötigen Ausrüstungsgegenstände, die ein Gast für eine Buchung mitbringen muss, und – bei Touren mit Fixtermin (vgl. dazu unter g unten) – Termine, Mindestteilnehmeranzahl und Anzahl der noch verfügbaren Plätze.

b. Animont ermöglicht es dem Gast, unmittelbar auf der Website www.animont.at eine Buchungsanfrage für solche Veranstaltungen (Touren) zu erstellen und elektronisch zu versenden. Vor Versand einer Buchungsanfrage muss der Gast sowohl diesen Vermittler-AGB als auch den Bergführer-AGB zustimmen. Buchungsanfragen sind rechtsverbindlich und lassen im Falle der rechtzeitigen Annahme (Bestätigung) durch einen Bergführer die Pflicht des Gastes zur Bezahlung das Honorars des Bergführers unmittelbar entstehen.

c. Buchungsanfragen des Gastes richten sich stets an sämtliche Bergführer, die durch Animont vermittelte Bergführerverträge abzuschließen bereit sind. Eine abschließende Liste dieser Bergführer findet der Gast unter www.animont.at. Der Gast kann sich nicht aussuchen, welcher der in dieser Liste genannten Bergführer seine Buchungsanfrage schlussendlich annimmt (bestätigt), mit welchem dieser Bergführer der Bergführervertrag also zustande kommt. Animont weist den Gast an dieser Stelle unverbindlich darauf hin, dass seine Buchungsanfrage in jedem Fall und zuallererst den beiden Bergführern Armin FUCHS und Oliver ROHRMOSER übermittelt wird. Jedoch kann der Gast aus diesem unverbindlichen Hinweis keine Ansprüche ableiten.

d. Durch den Versand einer Buchungsanfrage erteilt der Gast Animont den Auftrag, einen Bergführervertrag mit einem Bergführer für die jeweils ausgewählte Veranstaltung (Tour) zum jeweils ausgewählten oder angegebenen Termin zu vermitteln. Animont ist dann aufgrund dieses Vermittlungsauftrages verpflichtet, die Buchungsanfrage unverzüglich zumindest zwei Bergführern zur Prüfung und gegebenenfalls Annahme (Bestätigung) zu übermitteln.

e. Zustande kommt der Bergführervertrag (unmittelbar) zwischen dem Gast und einem Bergführer, indem der Bergführer entweder persönlich oder über Animont dem Gast gegenüber dessen Buchungsanfrage annimmt (bestätigt). Erst mit dieser Annahme (Bestätigung) ist der jeweilige Bergführer vertraglich gebunden, die Buchung des Gastes fixiert und der vom Gast gewünschte Bergführervertrag durch Animont erfolgreich vermittelt. In diesem Fall erhält der Gast zeitnah eine Rechnung über das vereinbarte Honorar des Bergführers, und zwar entweder durch die Animont OG im Auftrag und für Rechnung des Bergführers oder durch den Bergführer selbst. Der Gast verpflichtet sich, diese Rechnung gemäß den Bergführer-AGB zu begleichen.

f. An einen Vermittlungsauftrag an Animont und die entsprechende verbindliche Buchungsanfrage ist der Gast eine Woche gebunden. Wenn also innerhalb einer Woche ab Versand der verbindlichen Buchungsanfrage über die Website www.animont.at keine Annahme (Bestätigung) durch einen Bergführer (persönlich oder über Animont) beim Gast einlangt, dann ist der Gast an seine Buchungsanfrage nicht weiter gebunden. Die Vermittlung des gewünschten Bergführervertrages durch Animont ist dann als gescheitert anzusehen.

g. Für bestimmte Veranstaltungen (z.B. Kurse oder Touren mit hoher Teilnehmeranzahl) werden unter www.animont.at fixe Termine angeboten. In diesem Fall kann sich der Gast für einen der angebotenen Termine entscheiden und eine entsprechende Buchungsanfrage erstellen und versenden. Solche Veranstaltungen sind „Touren mit fixem Termin“. Tatsächlich stattfinden kann eine Tour mit Fixtermin zum jeweiligen Termin nur, wenn die Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird. In den jeweils vereinbarten Bergführer-AGB ist geregelt, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem Fixtermin die Mindestteilnehmeranzahl erreicht sein muss und der Bergführer wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl vom Bergführervertrag zurücktreten kann. Außerdem gibt es für Touren mit Fixtermin stets auch eine Höchstteilnehmeranzahl. Ist diese erreicht, ist der Versand einer Buchungsanfrage für den jeweiligen Termin nicht mehr möglich. Details dazu findet der Gast auch unter www.animont.at unter den „FAQ“.

h. Alle anderen Veranstaltungen sind „Touren mit individuellem Termin“. Meist handelt es sich dabei um Touren mit vergleichsweise geringer Teilnehmeranzahl. Eine Tour mit individuellem Termin kann nur ein Gast buchen, dies freilich auch für mehrere Teilnehmer. Den Termin wählt der Gast im Rahmen der Erstellung seiner Buchungsanfrage individuell aus. Die von Animont kontaktierten Bergführer prüfen dann ihre Verfügbarkeit anhand der Buchungsanfrage des Gastes. Ist kein Bergführer verfügbar, wird die Buchungsanfrage des Gastes nicht angenommen (bestätigt) werden können. Womöglich wird dem Gast aber ein Alternativtermin vorgeschlagen, den er dann akzeptieren kann oder nicht.

3. Vermittlungshonorar von Animont – Einziehung des Bergführerhonorars durch Animont

a. Der Anspruch von Animont auf ein angemessenes Vermittlungshonorar im Falle der erfolgreichen Vermittlung richtet sich ausschließlich gegen den Bergführer. Hingegen schuldet der Gast kein Vermittlungshonorar, sondern nur das mit dem Bergführer vereinbarte Honorar für die gebuchte Veranstaltung (Tour).

b. Ungeachtet dessen kann es sein, dass der Bergführer seine Honorarforderung zur Einziehung an Animont abtritt („Inkassozession“ – wirtschaftlich Berechtigter bleibt der Bergführer) und deshalb Animont (und nicht der Bergführer) die Rechnung über das Honorar des Bergführers im eigenen Namen ausstellt und dem Gast übersendet. Eine solche Inkassozession und Rechnungslegung durch Animont ändert jedoch nichts daran, dass der Bergführervertrag ausschließlich zwischen dem Gast und dem Bergführer zustande kommt, nicht hingegen zwischen dem Gast und Animont. Eine solche Rechnungslegung durch Animont bedeutet auch nicht, dass Animont dem Gast ein gesondertes Vermittlungshonorar in Rechnung stellt.

4. Pflichten des Gastes

a. Der Gast verpflichtet sich, im Rahmen der Erstellung einer Buchungsanfrage entweder wahrheitsgemäß zu bestätigen, dass er die entsprechende Tourenbeschreibung aufmerksam gelesen hat und alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die darin genannten Voraussetzungen vollständig erfüllen, oder vom Versand der Buchungsanfrage Abstand zu nehmen.

b. Der Gast verpflichtet sich, Buchungsanfragen nur zu versenden, soweit er die im Rahmen der Erstellung der Buchungsanfrage angezeigten Kosten des Bergführers (Honorar) vollständig zu bezahlen imstande und bereit ist. Animont weist den Gast darauf hin, dass er bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer in aller Regel – je nach Vereinbarung zwischen Bergführer und Gast (vgl. die einschlägige Regelung in den Bergführer-AGB) – für die Begleichung des gesamten Rechnungsbetrages haftet.

5. Haftung

a. Animont schuldet eine sorgfältige Vermittlung. Insbesondere ist Animont verpflichtet, Verträge ausschließlich zwischen dem Gast und einer Person zu vermitteln, bei der es sich um einen staatlich geprüften Berg- und Schiführer handelt. Insoweit richtet sich die Haftung von Animont nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend davon wird jedoch die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden ausgeschlossen.

b. Die Tätigkeit von Animont beschränkt sich auf die bloße Vermittlung. Führungen, Veranstaltungen, Touren und andere touristische Leistungen bietet Animont selbst nicht an. Deshalb

i. ist Animont für die Vorbereitung, Durchführung, Vertragskonformität und Qualität der gebuchten Veranstaltung (Tour) nicht verantwortlich,
ii. wird ein allfälliges Verschulden des Bergführers Animont nicht zugerechnet und
iii. haftet Animont dem Gast gegenüber nur für die sorgfältige Vermittlung des gewünschten Bergführervertrages, nicht hingegen für die sorgfältige und vertragsgemäße Erfüllung des vermittelten Bergführervertrages. Diese schuldet vielmehr ausschließlich der Bergführer persönlich.

6. Rücktrittsrecht des Gastes

a. Über sein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen (ohne Pflicht, eine Entschädigung oder Stornogebühr zu bezahlen) wird der Gast vor dem Versand seiner Buchungsanfrage unter www.animont.at in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise belehrt.

b. Darüber hinaus ist der Gast zur Stornierung der gebuchten Veranstaltung gemäß den einschlägigen Bestimmungen in den Bergführer-AGB berechtigt.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a. Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

b. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag sind die Gerichte in Innsbruck, Österreich, ausschließlich international und ausschließlich örtlich zuständig. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich.